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Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst? Mit JobRad®.

Mit JobRad® bringen Sie Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst einfach auf den Weg. Wir unterstützen Sie von der ersten Orientierung bis zur Betreuung im laufenden Betrieb – persönlich, erfahren und passend zu den Anforderungen im öffentlichen Dienst.

 

Sie sind Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst? Hier finden Sie alle Informationen.

Junger Mann fährt in städtischer Umgebung Fahrrad, kleiner brauner Hund an der Seite

So geht Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

  1. 01

    Fragen klären

    Sie möchten mehr über Fahrrad- und E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst erfahren? Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen Schritten.

  2. 02

    Ausschreibung vorbereiten

    Welche Regeln gelten für Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst? Und worauf kommt es bei Ausschreibung, Vergabe und Verträgen an? Wir kennen die Anforderungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

  3. 03

    JobRad® einführen

    Gemeinsam bringen wir JobRad® in Ihre Organisation und stellen Ihnen ein kostenloses Kommunikationspaket zur Verfügung.

  4. 04

    Persönlich für Sie da

    Auch nach der Einführung von JobRad® bleiben wir an Ihrer Seite. Unsere Ansprechpersonen unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten bei allen Fragen rund um das Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst.

Web-Seminar: So gelingt die Ausschreibung von Dienstrad-Leasing

Sie planen Dienstrad-Leasing für Ihre Verwaltung? In unserem kostenfreien Web-Seminar erfahren Sie, wie Sie Angebote vergleichen, Anforderungen definieren und gut vorbereitet in die Ausschreibung starten. 

Eine JobRadlerin fährt die Straße entlang
Kostenfrei & jederzeit abrufbar

Gute Gründe für JobRad® im öffentlichen Dienst

Persönliche Betreuung

Feste Ansprechpersonen begleiten Sie von der Einführung bis zur laufenden Betreuung. Mit unserer eigenen Leasingbank erhalten Sie alle Leistungen rund um JobRad® aus einer Hand.

Einfach digital verwalten

Vom Antrag bis zur Verwaltung: Mit unserem digitalen Portal erledigen Sie viele Aufgaben mit wenigen Klicks. Bei der Einführung unterstützen wir Sie persönlich. Der Rahmenvertrag ist für Sie kostenfrei.

Große Radauswahl

Ihre Beschäftigten wählen selbst, wo sie ihr Wunschrad finden: Bei mehr als 7.200 JobRad®-Fachhändler:innen oder in zahlreichen Online-Shops. So kommen sie einfach zum passenden Fahrrad oder E-Bike.

Auf Sie abgestimmt

Tarifverträge und Vergaberecht bringen besondere Anforderungen mit sich. JobRad® passt sich den Rahmenbedingungen Ihrer Organisation an. Dabei begleiten wir Sie von Anfang an.

CO₂-Emissionen senken

Mit JobRad® schaffen Sie einen attraktiven Mobilitätsvorteil für Ihre Beschäftigten. Gleichzeitig unterstützen Sie klimafreundliche Arbeitswege und reduzieren verkehrsbedingte CO-Emissionen in Ihrer Organisation.

Gut abgesichert

Zur JobRad®-Vollkaskoversicherung gehören auch eine Mobilitätsgarantie und der Ratenschutz bei Ausfällen. Zusätzlich stehen optionale Serviceleistungen zur Verfügung. Auch Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen.

JobRadlerin wartet lächelnd auf Person mit Lastenrad

Sprechen Sie mit uns

Für eine persönliche Beratung:
E-Mail an angebote@jobrad.org oder
Anruf unter 0761 205515-360
Montag bis Freitag: 9–17 Uhr
 

Für den Leitfaden oder allgemeine Fragen:
Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Dienstrad­-Leasing aus­schreiben: Tipps für den öffentlichen Dienst

Sie planen Dienstrad-Leasing in Ihrer Organisation einzuführen und möchten die Ausschreibung vorbereiten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, praktische Tipps und hilfreiche Unterlagen für die nächsten Schritte.

Eine lächelnde ältere Frau sitzt im Büro und telefoniert

Von Erfahrung profitieren

  • FHH-Bike Logo
  • Deutsche Bahn Logo
  • mainova Logo
  • Stadt Münster Logo
  • Logo Bundesland Saarland – Landesregierung
  • Logo Erzdiözese Freiburg
  • Logo Klinikum Oldenburg

Neuigkeiten für den öffentlichen Dienst

Häufige Fragen

  • Was ist eine Gehaltsumwandlung?

    Bei der Gehaltsumwandlung tauschen Angestellte einen Teil ihres Bruttogehalts gegen das Dienstrad von JobRad®. Der Betrag wird für die monatliche Leasingrate genutzt – das spart Steuern und Sozialabgaben. Details zur Gehaltsumwandlung gibt es hier.

  • Für wen eignet sich Dienstrad-Leasing mit JobRad® nicht?

    Der Leasingvertrag für das Dienstrad von JobRad® läuft 36 Monate. 

    Das passt nicht in allen Fällen, zum Beispiel: 

    • Auszubildende
    • Beschäftigte in Probezeit
    • befristete Verträge mit kurzer Restlaufzeit
    • Zeitarbeit
    • Mini- und Midijobs
    • Mindestlohnbezug
    • geplanter Austritt in den nächsten drei Jahren (Ruhestand, Elternzeit, Auszeit)

    Diese Liste hilft bei der Einschätzung. Wer am Dienstrad-Leasing teilnehmen darf, entscheidet immer das jeweilige Unternehmen.

  • Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber:innen?

    Für unsere Dienstleistung zahlen Sie nichts, und Ihr Aufwand bleibt gering. Sie sparen sogar bei den Lohnnebenkosten, wenn Sie die Räder per Gehaltsumwandlung anbieten!

  • Welche Aufgaben haben Bevollmächtigte?

    Bevollmächtigte sind feste Ansprechpersonen für Dienstrad-Leasing mit JobRad® im Unternehmen. Sie beantworten Fragen im Team, prüfen Bestellungen im JobRad®-Portal und geben Anträge frei.

  • Wie viel Aufwand bedeutet JobRad® für Unternehmen?

    Sie investieren kaum Zeit. Sie registrieren sich einmalig – danach läuft alles über das JobRad®-Portal. Dort verwalten Sie die Anträge mit wenigen Klicks; das dauert in der Regel nur wenige Minuten.

  • Welche Voraussetzungen braucht das JobRad®-Portal?

    Sie können sofort starten: Das Portal läuft im Browser, Sie brauchen also keinen speziellen Rechner und keine zusätzliche Software. Auch Smartphone oder Tablet sind möglich. Als Browser funktionieren Chrome oder Firefox am besten.

  • Kann ein Unternehmen die Räder der Mitarbeitenden bezuschussen?

    Natürlich! Ein Zuschuss erhöht gleichzeitig die Nachfrage im Team und bedeutet keinerlei zusätzlichen Aufwand. Alternativ können Unternehmen das Dienstrad auch als Gehaltsextra anbieten. Dann fahren die Mitarbeitenden das Rad komplett kostenfrei.

  • Lohnt sich JobRad® auch, wenn nur eine Person ein Fahrrad möchte?

    Auf jeden Fall! Der Aufwand ist klein – und Sie sparen Lohnnebenkosten. Viele starten erstmal mit einem oder wenigen Rädern. Die Nachfrage wächst dann von selbst.
     

  • Kann ich den Vertrag für die Geschäftsführung vorbereiten?

    Natürlich! Holen Sie die Zustimmung Ihrer Vorgesetzten ein. Danach können Sie alles vorbereiten. Am Ende fehlt nur noch die Unterschrift.

    Jetzt Verträge anfordern

  • Wie ist ein Dienstrad von JobRad® versichert?

    Jedes Dienstrad von JobRad® ist automatisch vollkaskoversichert. Dazu gehört auch eine Mobilitätsgarantie mit Pannenhilfe für unterwegs. Damit sind die JobRäder auf allen Wegen geschützt; egal ob privat oder beruflich.

  • Das Dienstrad von JobRad® wurde gestohlen oder ist kaputt – was jetzt?

    Das Wichtigste ist jetzt die Schadensmeldung an zwei Stellen:

    1. Bei der Polizei – mit Rahmennummer und aussagekräftigen Fotos.
    2. Bei unserem Versicherungsdienstleister, der assona GmbH – inklusive Auftragsnummer (KAU) und Rahmennummer.

    Danach gibt es zwei Wege:

    Kein neues Rad gewünscht?
    Sobald der Versicherungsfall abgeschlossen ist, endet der Leasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.

    Neues Rad gewünscht?
    Wenn der Schaden durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues Dienstrad beantragt werden. Wir melden uns, sobald es soweit ist.

  • Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung bei JobRad®?

    Sie brauchen vor allem die wichtigsten Firmendaten wie Adresse und Kontaktdaten. Über unser Kontaktformular können Sie alles schnell und unkompliziert beantragen – dort sehen Sie auch, welche Daten erforderlich sind.

  • Wie lange läuft ein Leasingvertrag von JobRad®

    Der Vertrag für jedes Dienstrad läuft 36 Monate und wird zwischen Ihnen (Arbeitgeber:in) und Ihren Mitarbeitenden (Arbeitnehmer:in) geschlossen. Der Vertrag startet im Monat nach der Übergabe des Rads.

  • Was regelt der Dienstleistungsvertrag?

    Sie benötigen den Dienstleistungsvertrag, um JobRad® im Unternehmen anzubieten. Er schafft die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns (JobRad®), zum Beispiel den Zugang zum JobRad®-Portal.

  • Was ist der Leasingrahmenvertrag? 

    Der Leasingrahmenvertrag gilt zwischen Ihnen (Arbeitgeber:in) und der Leasinggesellschaft. Er legt die Rahmenbedingungen fürs Leasing fest, z. B.:

    • Abrechnung
    • Leistungen wie Versicherung und Service
    • Datenschutz

    Diese Bedingungen gelten später für alle einzelnen Leasingverträge Ihrer Mitarbeitenden.

  • Was regelt der Überlassungsvertrag?

    Der Überlassungsvertrag ergänzt den Leasingrahmenvertrag und gilt zwischen Ihnen (Arbeitgeber:in) und Ihren Mitarbeitenden (Arbeitnehmer:in). Er gilt zusätzlich zum Arbeitsvertrag und regelt die Nutzung des Dienstrads klar und verbindlich, zum Beispiel die monatliche Gehaltsumwandlung.

  • Was geschieht, wenn Mitarbeitende vorzeitig ausscheiden?

    In solchen Fällen wird der Vertrag beendet. Ihre Mitarbeitenden können das Rad entweder zurückgeben oder kaufen. Für Sie als Unternehmen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Alle Infos zu Ausfällen finden Sie hier.

JobRad® ist die Nummer eins im Dienstrad-Leasing.

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